Die Förderung für den Heizungstausch (mit Ausnahme Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen) ist seit 2024 ausschließlich bei der KfW zu beantragen. Start der Antragstellung bei der KfW ist seit 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer*innen im Einfamilienhaus.
Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) gibt es einen gestaffelten Start der Antragstellung. Der konkrete Startzeitpunkt wird von der KfW in Abstimmung mit dem BMWK bekanntgegeben.
Eine Beschreibung für den Anmeldeprozess von Fachhandwerkern, der sich mit der neuen BEG-Auflage verändert hat, finden Sie hier.
Förderung nach der neuen BEG
Zum 01.01.2024 ist ein neues Förderkonzept im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Für den Heizungstausch ist eine attraktive Förderung von bis zu 70% möglich. Hier finden sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte. Mit dem WOLF Förderrechner geben wir Ihnen außerdem schnell & unkompliziert die Möglichkeit, ihr voraussichtliches Förderpotential für den Umstieg auf eine WOLF Monoblock Wärmepumpe im Einfamilienhaus zu berechnen.
Startschuss für die BEG EM Förderung durch die KfW
Ab sofort können Sie als selbstnutzende Privatperson für den Einbau einer effizienten und umweltfreundlichen Heizanlage attraktive Förderungen der KfW in Anspruch nehmen. Seit dem 29. Mai ist der Förderantrag auf der KfW-Website auch für Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) zugänglich. Somit ist der Weg frei für nachhaltige Investitionen in Ihr Zuhause. Die Beantragung ist einfach: Informieren Sie sich auf dieser Seite über die förderfähigen Maßnahmen, berechnen Sie Ihre potenzielle Förderung mit unserem Förderrechner und stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW. Sie haben noch keinen Fachpartner? Mit einem Klick auf den Button finden Sie schnell und einfach den geeigneten WOLF Fachhandwerker in Ihrer Nähe.
Die Bundesregierung hat im Zuge ihrer Klimaschutzbemühungen die Zielvorgaben bezüglich CO2-Emissionen verstärkt. Bis 2030 strebt Deutschland eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um 65% im Vergleich zum Jahr 1990 an.
Dieses Ziel betrifft insbesondere auch den Gebäudebereich – und hier kommt Ihre neue Heizung ins Spiel. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 werden neue Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien gesetzt. Um die Ziele erreichen zu können, bietet die Bundesregierung dafür neue und sehr attraktive Fördermöglichkeiten für den Austausch nachhaltiger Heizsysteme in Bestandsgebäuden. Diese erlauben einen Fördersatz von bis zu 70 Prozent. Ziel dabei ist es, bis 2045 in Deutschland eine Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Egal ob BEG oder GEG – mit WOLF Produkten sind Sie optimal für alle Anforderungen gerüstet.
02. Förderrechner von WOLF
Zum 01.01.2024 ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) ein neues Förderkonzept für den Heizungstausch im Bestandsgebäude in Kraft getreten. Mit unserem Förderrechner erhalten Sie in 2 Minuten eine Abschätzung Ihres voraussichtliches Förderpotenzials für den Umstieg auf eine WOLF Monoblock Wärmepumpe im Einfamilienhaus.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch seit 2024 für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus 30.000 Euro beträgt.
Zusätzliche Ausgaben sind ggf. im Rahmen von Effizienzmaßnahmen förderfähig. Die Höhe der förderfähigen Ausgaben, sowie weitere Fördermöglichkeiten sind individuell für Ihr Projekt zu prüfen. Wir empfehlen daher stets einen Experten zu Rate zu ziehen. Nutzen Sie hierfür gerne die WOLF Fördermittel-Hotline.
Weitere Fördermöglichkeiten in der Sanierung
Förderübersicht ab 01.01.2024
Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen
Neben der Förderung für den Heizungstausch umfasst die BEG EM auch weitere Einzelmaßnahmen zum Beispiel für die energetische Sanierung oder die Heizungsoptimierung. Beantragung und Abwicklung der jeweiligen Einzelmaßnahmen sind auf die KfW sowie das BAFA aufgeteilt.
Einzelmaßnahmen (Effizienz)
Für weitere Effizienzmaßnahmen, also für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung, können weiterhin bis zu 20% Investitionszuschuss (15% Grundförderung plus ggf. 5% iSFP-Bonus bei Vorliegen eines im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans) beim BAFA beantragt werden.
Kreditförderung für Heizungssysteme
Ergänzend zur direkten Förderung können Antragsteller einen Ergänzungskredit bei einem Finanzinstitut (Hausbank) ihrer Wahl beantragen.
Es gelten folgende Konditionen:
• Max. Kreditsumme 120.000 Euro pro Wohneinheit
• max. Zinsvergünstigung 2,5% bei 30 Jahren Laufzeit
• Zinsbindungsfrist max. 10 Jahre
• Nach Ablauf der Zinsbindung erfolgt ein Prolongationsangebot der KfW ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.Voraussetzung ist die Vorlage einer Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder eines Zuwendungsbescheids für sonstige Effizienzmaßnahmen vom BAFA nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM.
Damit für die selbstgenutzte Wohneinheit der zinsverbilligte Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden kann, muss ein Jahreshaushaltseinkommen von unter 90.000 Euro nachgewiesen werden.
Bereits bestehende Option der steuerlichen Abschreibung als alternative Maßnahme
Die bestehende steuerliche Förderung im Einkommenssteuerrecht bleibt als alternative Option weiterhin erhalten. Achtung: Sie kann für die gleiche Maßnahme nicht mit der Förderung des BEG kombiniert werden. Gemäß §35c EStG können energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Austausch von Heizungssystemen oder Dämmarbeiten für selbstgenutzte Eigentümer steuerlich begünstigt werden.
06. Noch Fragen zur Förderung?
- Wärmenetzanschluss
- Wärmepumpe
- Solarthermie
- Gasförmige/flüssige Biomasse
- Wärmepumpe Hybridsystem
- Solarthermie Hybridsystem
- Stromdirektheizung
Wird eine förderfähige Wärmepumpe ergänzend zu einem Bestandskessel oder einem neuen Öl-/Gasbrennwertkessel überwiegend zur Unterstützung der Heizung eingesetzt, muss der Anteil der Wärmepumpe mindestens 65% Erneuerbare Energie (Wärme) für das Gebäude liefern. Gefördert werden bei diesem Modell allerdings nur die anteiligen Ausgaben für die Wärmepumpe.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt hier eine Übersicht der häufig gestellten Fragen (FAQ) zur BEG zur Verfügung.
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