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Förderung nach der neuen BEG

Zum 01.01.2024 ist ein neues Förderkonzept im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Für den Heizungstausch ist eine attraktive Förderung von bis zu 70% möglich. Hier finden sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte. Mit dem WOLF Förderrechner geben wir Ihnen außerdem schnell & unkompliziert die Möglichkeit, ihr voraussichtliches Förderpotential für den Umstieg auf eine WOLF Monoblock Wärmepumpe im Einfamilienhaus zu berechnen.

Startschuss für die BEG EM Förderung durch die KfW

Ab sofort können Sie als selbstnutzende Privatperson für den Einbau einer effizienten und umweltfreundlichen Heizanlage attraktive Förderungen der KfW in Anspruch nehmen. Seit dem 29. Mai ist der Förderantrag auf der KfW-Website auch für Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) zugänglich. Somit ist der Weg frei für nachhaltige Investitionen in Ihr Zuhause. Die Beantragung ist einfach: Informieren Sie sich auf dieser Seite über die förderfähigen Maßnahmen, berechnen Sie Ihre potenzielle Förderung mit unserem Förderrechner und stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW. Alternativ finden Sie Unterstützung beim WOLF Förderservice, der Ihnen den Großteil der Arbeit abnimmt. Sie haben noch keinen Fachpartner? Mit einem Klick auf den Button finden Sie schnell und einfach den geeigneten WOLF Fachhandwerker in Ihrer Nähe.

01. Attraktive Förderungen für nachhaltige Heizsysteme durch die BEG

Die Bundesregierung hat im Zuge ihrer Klimaschutzbemühungen die Zielvorgaben bezüglich CO2-Emissionen verstärkt. Bis 2030 strebt Deutschland eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um 65% im Vergleich zum Jahr 1990 an.

 

Dieses Ziel betrifft insbesondere auch den Gebäudebereich – und hier kommt Ihre neue Heizung ins Spiel. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 werden neue Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien gesetzt. Um die Ziele erreichen zu können, bietet die Bundesregierung dafür neue und sehr attraktive Fördermöglichkeiten für den Austausch nachhaltiger Heizsysteme in Bestandsgebäuden. Diese erlauben einen Fördersatz von bis zu 70 Prozent. Ziel dabei ist es, bis 2045 in Deutschland eine Treibhausgasneutralität zu erreichen.

 

Egal ob BEG oder GEG – mit WOLF Produkten sind Sie optimal für alle Anforderungen gerüstet.

Förderung

02. Förderrechner von WOLF

Zum 01.01.2024 ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) ein neues Förderkonzept für den Heizungstausch im Bestandsgebäude in Kraft getreten. Mit unserem Förderrechner erhalten Sie in 2 Minuten eine Abschätzung Ihres voraussichtliches Förderpotenzials für den Umstieg auf eine WOLF Monoblock Wärmepumpe im Einfamilienhaus.

Förderung berechnen

03. Förderung für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe im Bestand

  
Förderkomponente
Bedingungen
Fördersatz
Zuschuss
Alle Wohn- und Nichtwohngebäude, Antragsberechtigte wie bisher (z.B. Eigentümer, Vermieter, Unternehmen)
30%
Klimageschwindigkeits-Bonus
Für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit Gas- oder Biomasseheizung (mind. 20 Jahre alt) oder Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Bis einschließlich 2028 volle Förderhöhe möglich, danach Abschmelzen der Förderung um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre. Es darf keine fossile Heizung mehr genutzt oder eingebaut werden. Ab 01.01.2037 entfällt diese Bonuskomponente.
20%
Effizienz-Bonus
Natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen (z.B. R290 bei WOLF CHA Monoblock)
5%
Einkommens-Bonus
Für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 40.000€.
30%
Maximale Förderung
Kombination von Zuschuss, Einkommens-, Klimageschwindigkeits- und Effizienz-Bonus bei selbstnutzenden Wohneigentümern. (Obergrenze nicht selbstnutzende Eigentümer: 35%)
Max. 70%

Förderkonzept erneuerbares Heizen im Gebäudebestand

  • Bedingungen

  • Fördersatz

    Zuschuss
    Alle Wohn- und Nichtwohngebäude, Antragsberechtigte wie bisher (z.B. Eigentümer, Vermieter, Unternehmen)
    <strong>30%</strong>
    Klimageschwindigkeits-Bonus
    Für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit Gas- oder Biomasseheizung (mind. 20 Jahre alt) oder Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Bis einschließlich 2028 volle Förderhöhe möglich, danach Abschmelzen der Förderung um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre. Es darf keine fossile Heizung mehr genutzt oder eingebaut werden. Ab 01.01.2037 entfällt diese Bonuskomponente.
    <strong>20%</strong>
    Effizienz-Bonus
    Natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen (z.B. R290 bei WOLF CHA Monoblock)
    <strong>5%</strong>
    Einkommens-Bonus
    Für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 40.000€.
    <strong>30%</strong>
    Maximale Förderung
    Kombination von Zuschuss, Einkommens-, Klimageschwindigkeits- und Effizienz-Bonus bei selbstnutzenden Wohneigentümern. (Obergrenze nicht selbstnutzende Eigentümer: 35%)
    Max. 70%

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch seit 2024 für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus 30.000 Euro beträgt. 

     

     

    Zusätzliche Ausgaben sind ggf. im Rahmen von Effizienzmaßnahmen förderfähig. Die Höhe der förderfähigen Ausgaben, sowie weitere Fördermöglichkeiten sind individuell für Ihr Projekt zu prüfen. Wir empfehlen daher stets einen Experten zu Rate zu ziehen. Nutzen Sie hierfür gerne die WOLF Fördermittel-Hotline.

    Förderservice

    Bei Fragen rund um die Themen Förderung für Effizienzhäuser oder Einzelmaßnahmen können Sie sich jederzeit an unseren Förderservice wenden. 

    Förderservice anfragen

    Weitere Fördermöglichkeiten in der Sanierung

    Förderübersicht ab 01.01.2024


    • Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen

      Neben der Förderung für den Heizungstausch umfasst die BEG EM auch weitere Einzelmaßnahmen zum Beispiel für die energetische Sanierung oder die Heizungsoptimierung.  Beantragung und Abwicklung der jeweiligen Einzelmaßnahmen sind auf die KfW sowie das BAFA aufgeteilt.

    • Einzelmaßnahmen (Effizienz)

      Für weitere Effizienzmaßnahmen, also für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung, können weiterhin bis zu 20% Investitionszuschuss (15% Grundförderung plus ggf. 5% iSFP-Bonus bei Vorliegen eines im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans) beim BAFA beantragt werden.

    • Kreditförderung für Heizungssysteme

      Ergänzend zur direkten Förderung können Antragsteller einen Ergänzungskredit bei einem Finanzinstitut (Hausbank) ihrer Wahl beantragen.

      Es gelten folgende Konditionen:
      • Max. Kreditsumme 120.000 Euro pro Wohneinheit
      • max. Zinsvergünstigung 2,5% bei 30 Jahren Laufzeit
      • Zinsbindungsfrist max. 10 Jahre
      • Nach Ablauf der Zinsbindung erfolgt ein Prolongationsangebot der KfW ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

       

      Voraussetzung ist die Vorlage einer Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder eines Zuwendungsbescheids für sonstige Effizienzmaßnahmen vom BAFA nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM.

      Damit für die selbstgenutzte Wohneinheit der zinsverbilligte Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden kann, muss ein Jahreshaushaltseinkommen von unter 90.000 Euro nachgewiesen werden. 

    • Bereits bestehende Option der steuerlichen Abschreibung als alternative Maßnahme

      Die bestehende steuerliche Förderung im Einkommenssteuerrecht bleibt als alternative Option weiterhin erhalten. Achtung: Sie kann für die gleiche Maßnahme nicht mit der Förderung des BEG kombiniert werden. Gemäß §35c EStG können energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Austausch von Heizungssystemen oder Dämmarbeiten für selbstgenutzte Eigentümer steuerlich begünstigt werden.

    04. Persönliche Fachberatung

    Kontaktieren Sie uns gerne

    Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie telefonisch über unsere Fördermittel-Hotline:

    *zum Ortstarif, Mobilfunkkosten können abweichen.

    Mitarbeiter WOLF Service am Telefon

    06. Noch Fragen zur Förderung?

    • Die Förderung für den Heizungstausch (mit Ausnahme Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen) ist seit 2024 ausschließlich bei der KfW zu beantragen. Start der Antragstellung bei der KfW ist seit 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer*innen im Einfamilienhaus.
      Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) gibt es einen gestaffelten Start der Antragstellung. Der konkrete Startzeitpunkt wird von der KfW in Abstimmung mit dem BMWK bekanntgegeben.

      Eine Beschreibung für den Anmeldeprozess von Fachhandwerkern, der sich mit der neuen BEG-Auflage verändert hat, finden Sie hier.

      • Wärmenetzanschluss
      • Wärmepumpe
      • Solarthermie
      • Gasförmige/flüssige Biomasse
      • Wärmepumpe Hybridsystem
      • Solarthermie Hybridsystem
      • Stromdirektheizung
    • Wird eine förderfähige Wärmepumpe ergänzend zu einem Bestandskessel oder einem neuen Öl-/Gasbrennwertkessel überwiegend zur Unterstützung der Heizung eingesetzt, muss der Anteil der Wärmepumpe mindestens 65% Erneuerbare Energie (Wärme) für das Gebäude liefern. Gefördert werden bei diesem Modell allerdings nur die anteiligen Ausgaben für die Wärmepumpe.

    • Das Thema Förderung ist äußerst komplex und schnellebig. Vor allem bei der Antragstellung ist einiges zu beachten. Mit unserem Förderservice können Sie sich beruhigt zurücklehnen. Dieser begleitet Sie durch den gesamten Prozess von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Beantragung bis zur Auszahlung der Fördermittel.

      Hier geht's zum Förderservice

    • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt hier eine Übersicht der häufig gestellten Fragen (FAQ) zur BEG zur Verfügung.

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